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§1. Vereinssatzung des Hannover Scorpions Fanclubs H-Town Scorps §1.1.Die Satzung Mit Wirkung vom 15. September 2008 tritt die Vereinssatzung des Hannover Scorpions Fanclubs H-Town Scorps in Kraft. Der Name des Fan-Clubs ist H-Town Scorps und der Sitz ist Hannover. Der Club versteht sich als Interessengemeinschaft. §1.2. Satzungsänderungen Satzungsänderungen können auf der jährlichen Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Sie müssen spätestens 4 Wochen vor der Jahresversammlung in schriftlicher oder mündlicher Form beim Vereinsvorstand eingereicht werden, und müssen von der Mehrheit ( 51% ) der auf der Jahresversammlung anwesenden Mitgliedern angenommen werden, um eine Aufnahme in die Satzung zu erreichen. §1.3. Akzeptieren der Satzung Die Satzung kann jederzeit von allen Mitgliedern eingesehen werden. Bei dem Eintritt in den Verein H-Town Scorps erklärt sich jedes Mitglied mit seiner Unterschrift dazu bereit, die Satzung gelesen zu haben und sie zu akzeptieren. Zuwiderhandlungen können im Ermessen des Vereinsvorstandes geahndet werden. §2. Der Verein §2.1. Gründung Der Verein H-Town Scorps wurde am 12. September 2008 von folgenden Personen gegründet: Steffen Koch, Viktoria Machens, Marcus Schlenz, Sabrina Beck & Ricarda Schlenz. §2.2. Geschäftsjahr Das Kalenderjahr ist das Geschäftjahr. §2.3. Zweck des Vereins Sinn und Zweck des Vereins ist die Ünterstützung des DEL-Vereins Hannover Scorpions. Das Zusammenführen von Fans mit den gleichen Interessen und der Organisation von Fantreffen oder Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen sowie anderweitige Aktivitäten rund um den Verein Hannover Scorpions. §2.4. Interessen des Vereins Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Alle Mittel die den Club zur Verfügung stehen, werden ausschließlich für Satzungsgemäße Zwecke verwendet. §2.5. Eintritt in den Verein In den Verein eintreten kann jeder der möchte und die Interessen des Clubs teilt. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig. Der Beitritt in den Club ist durch die Unterschrift auf einem Beitrittsformular, welches zusammen mit einer Kopie der Satzung ausgehändigt wird zu bestätigen. §2.5.1. Mitgliedsbeitrag Jedes Clubmitglied hat bei Eintritt in den Verein egal zu welchem Zeitpunkt des Jahres eine Aufnahmegebühr von 5 € zu bezahlen. Am 1.1. eines jeden Jahres werden dann pro Jahr wieder 5 € Mitgliedsbeitrag fällig. Dieser geht auf das Clubkonto. Von ihm werden Auslagen für z.B. Fotokopien für Mitteilungsblätter bezahlt. Der Restbetrag wird nach Abstimmung des Vorstandes für gemeinsame Aktivitäten des Clubs genutzt. *1 §2.6. Beendigung der Mitgliedschaft Die Beendigung der Mitgliedschaft ist dem Vorstand in schriftlicher Form 2 Wochen im Vorraus zum Monatsende mitzuteilen. Das scheidende Mitglied hat keinerlei Anspruch auf das Clubvermögen. §2.7. Ausschluß von Mitgliedern Ein Ausschluß von Mitglieder kann bei groben Verstößen gegen die Clubsatzung oder anderem Fehlverhalten erfolgen. Hierzu bedarf es einer Abstimmung der aktiven Gründungsmitglieder nach §2.1. Sollte eines der Gründungsmitglieder betroffen sein, so bedarf es einer Abstimmung aller Mitglieder. Es entscheidet der Mehrheitsbeschluß. §2.8. Die Organe des Clubs Die Organe des Clubs sind a) Die Mitgliederversammlung b) Der Vorstand c) Der Kassenwart d) Homepage-Administratoren §2.9. Der Vorstand Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden 2. Vorsitzenden. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Der 1. und 2. Vorsitzende sind jeder für sich allein zur Vertretung des Clubs berechtigt. §2.10. Der Kassenwart Der Kassenwart wird wie der Vorstand gewählt ist aber nicht vertretungsberechtigt. Die Aufgabe des Kassenwarts ist die Verwaltung des Clubvermögens sowie der jährliche Rechenschaftsbericht. §3. Die Mitgliederversammlung Einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Diese wird spätestens 8 Wochen vorher durch den Vereinsvorstand bekannt gegeben, um noch die Möglichkeit für Vorschläge der Satzungsänderung offen zu halten. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird abgehalten, wenn sie für nötig gehalten wird und sie von 20% der Mitglieder in schriftlicher Form vom Clubvorstand gefordert wird. Mitgliederversammlungen werden vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt 4 Wochen. §3.1. Protokollierung von Beschlüssen Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist vom Kassenwart zu unterschreiben und nach Eröffnung der Mitgliederversammlung des darauffolgenden Jahres vorzufragen. §4. Auflösung des Clubs Die Auflösung des Clubs obliegt der aktiven Gründungsmitglieder. Hierbei entscheidet der Mehrheitsentschluß. ÄNDERUNGEN zu §2.5.1. Lt. Beschluss Mitgliederversammlung vom 15.02.2010 entfällt ab sofort der Mitgliedsbeitrag für Minderjährige. |
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Clubsatzung |